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   LG Heidelberg, 25.04.2006 - 2 S 55/05   

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LG Heidelberg, 25.04.2006 - 2 S 55/05 (https://dejure.org/2006,20504)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 25.04.2006 - 2 S 55/05 (https://dejure.org/2006,20504)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 25. April 2006 - 2 S 55/05 (https://dejure.org/2006,20504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Verneinung des Ersatzes der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung; Geltendmachung des für die Herstellung des ursprünglichen Zustands erforderlichen Geldbetrags; Ausgleich zwischen dem Integritätsinteresse des Geschädigten einerseits und ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.04.2006 - 2 S 55/05
    Er ist unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH, NJW 2003, 2086 der Ansicht, dass die Rechtsauffassung des Amtsgerichts Sinsheim, wonach die Ansätze für Stundenlöhne und Lackierung im Kostenvoranschlag der Firma S KG nicht erstattungsfähig seien, unrichtig sei.

    Soweit der Kläger der Auffassung ist, dass sich aus dem Urteil des BGH (NJW 2003, 2086, 2087) ergebe, dass bei einer fiktiven Abrechnung stets die besonderen Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstätte anzusetzen seien, folgt die Kammer aufgrund der oben genannten Einschränkung diesen Ausführungen des Berufungsklägers nicht.

    Bei einer fiktiven Abrechnung gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann als erforderlicher Geldbetrag im Sinne dieser Bestimmung jedoch nur die konkret nachgewiesene preiswertere Reparaturmöglichkeit maßgebend sein (vgl. BGH, NJW 2003, 2086, 2087).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29.04.2003 ausgeführt, dass der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss (BGH NJW 2003, 2086, 2088).

  • LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08

    Verweisung eines Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich nach dem Sachvortrag der Beklagten bei der T & X GmbH um eine markengebundene Fachwerkstatt handelt, so dass es auch auf die in der landgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht ankommt, ob in denjenigen Fällen, in denen der Geschädigte auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet und ihm vom Schädiger bzw. dessen Versicherer konkret ohne Weiteres zugängliche Möglichkeiten einer technisch einwandfreien und günstigeren Reparatur in einer nicht markengebundenen - freien - Fachwerkstatt aufgezeigt werden, der Geschädigte sich auf diese Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss (so etwa LG Potsdam, NJW-Spezial 2008, 107; LG Berlin, NJW-RR 2007, 20, 21; LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006 - 2 S 55/05, zitiert nach juris; a.A.: LG Bonn, Urteil vom 05.03.2008, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 15.05.2007, 8 S 8/07; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, 3 S 15/06, zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, 1 S 12/05, BeckRS: 2006 Nr. 02543; AG Aachen, Urteil vom 14.06.2005, 5 C 81/05, BeckRS: 2005 Nr. 09994), .
  • LG Essen, 23.10.2007 - 13 S 103/07
    Der Kläger könne unter diesen Umständen bei Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nur deren Stundenverrechnungssätze und Lackierkosten ersetzt verlangen (so im Ergebnis auch LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006, Az.: 2 S 55/05).
  • LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08

    Verweis auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit ( KFZ )

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich bei der Firma Autohaus T um eine markengebundene Fachwerkstatt handelt, so dass es auch auf die in der landgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht ankommt, ob in denjenigen Fällen, in denen der Geschädigte auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet und ihm vom Schädiger bzw. dessen Versicherer konkret ohne Weiteres zugängliche Möglichkeiten einer technisch einwandfreien und günstigeren Reparatur in einer nicht markengebundenen - freien - Fachwerkstatt aufgezeigt werden, der Geschädigte sich auf diese Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss (so etwa LG Potsdam, NJW-Spezial 2008, 107; LG Berlin, NJW-RR 2007, 20, 21; LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006 - 2 S 55/05, zitiert nach juris; a.A.: LG Bonn, Urteil vom 05.03.2008, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 15.05.2007, 8 S 8/07; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, 3 S 15/06, zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, 1 S 12/05, BeckRS: 2006 Nr. 02543; AG Aachen, Urteil vom 14.06.2005, 5 C 81/05, BeckRS: 2005 Nr. 09994), .
  • LG Frankfurt/Oder, 13.11.2007 - 6a S 96/07

    Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven

    Lediglich bei einer fiktiver Abrechnung wird in der Instanzrechtsprechung nicht einheitlich beurteilt, ob der Geschädigte ebenfalls die Erstattung von Reparaturkosten in der Höhe verlangen kann, wie sie in einer Markenwerkstatt anfallen würden (so die herrschende Auffassung, die auch in der Literatur geteilt wird: LG Aachen, Urteil vom 07.04.2005, Az.: 6 S 200/04; LG Essen, Urteil vom 27.05.2005, Az.: 13 S 115/05; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, Az.: 1 S 112/05; LG Bochum, Urteil vom 09.09.2005, Az.: 5 S 79/05; AG München, Urteil vom 20.06.2006, Az.: 343 C 34380/05; AG Hamm, Urteil vom 10.04.2007, Az.: 17 C 409/06; AG Aachen, Urteil vom 25.07.2005, Az.: 5 C 81/05; AG Hagen, Urteil vom 26.01.2006, Az.: 26.01.2006; AG Hamm, NZV 2005, 649; Sanden/Völz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 8. Auflage, Rn. 88; Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 23. Auflage Rn. D 26; Bamberger/Roth/Schubert, BGB, 2. Auflage, § 249 Rn. 217), oder ob nur diejenigen Reparaturkosten als erforderlich anzusehen sind, wie sie in einer freien Werkstatt entstehen würden, wenn der Schädiger den Geschädigten konkret auf eine derartige Möglichkeit verweist (so LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006, Az.: 2 S 55/05; LG Berlin, NZV 2006, 656; AG Göttingen, Urteil vom 07.03.2007, Az.: 25 C 11/07; AG Dortmund, Urteil vom 07.06.2005, Az.: 121 C 909/05).
  • AG Krefeld, 06.06.2007 - 4 C 37/07

    Erstattung fiktiver Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall;

    Abweichender Ansicht sind dagegen das Landgericht C2 vom 21.6.06 (58 S 75/06) und das Landgericht I vom 25.4.06 (2 S 55/05).
  • AG Bad Freienwalde, 11.05.2007 - 22 C 56/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit fiktiver

    Es besteht daher nach Auffassung des Gerichts kein sachlicher Grund eine sich ebenfalls in der Nähe befindliche markenungebundene Fachwerkstatt von vornherein als nicht gleichwertig anzusehen (so auch im Ergebnis: LG Berlin NZV 2006, 656; Landgericht Heidelberg, Urt. V. 25.04.2006 - 2 S 55/05; LG Essen, Urt. v. 09.05.2006 - 15 S 56/06; AG Göttingen, Urt. V. 07.03.2007 - 25 C 11/07; AG Dortmund, Urt. v. 07.06.2005 - 121 C 909/05.
  • AG Heidelberg, 23.02.2011 - 29 C 484/10

    Verkehrsunfall - merkantiler Minderwert bei älteren Fahrzeugen

    (LG Heidelberg, Urteil vom 25.4.2006 2 S 55/05) Dabei muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.
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